Beratung
Manchmal ist es nicht ganz klar, von welchem Psychotherapie-Verfahren
bestimmte Patienten oder Patientinnen am besten profitieren könnten.
Es ist abhängig davon welche Störung vorliegt und wie die PatientInnen
sich auf ein bestimmtes Verfahren einlassen könn(t)en. Manchmal spielen
auch Geschlecht oder Eigenschaften des Therapeuten / der Therapeutin eine
Rolle.
Solche Fragen müssen im Vorfeld einer Psychotherapie durch eine Beratung
geklärt werden. Daher sind auch fünf bis acht Sitzungen (sog. "probatorische
Sitzungen") vor der Einleitung bzw. Beantragung einer Psychotherapie
vorgesehen, die von den Krankenkassen finanziert werden.
(Für Beratungen, die nicht die Frage einer eventuellen Therapie
klären sollen - siehe Supervision)